Rechtliches
Fetahu Consulting & Engineering (f-ce)
Grosspeteranlage 29 · 4052 Basel · UID CHE-347.171.165
Fassung vom 17.08.2026 · juristische Prüfung ausstehend
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Fetahu Consulting & Engineering, Inhaber Drilon Fetahu, dipl. Bauingenieur FH, Grosspeteranlage 29, 4052 Basel (nachfolgend «f-ce») gegenüber ihrer Kundschaft.
Sie gelten für die Buchung und Durchführung von Besprechungen und Begehungen sowie für daran anschliessende Ingenieurleistungen, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn f-ce ihnen schriftlich zugestimmt hat.
Der Vertrag über eine Besprechung oder Begehung kommt mit der Bestätigung der Buchung durch f-ce zustande. Mit dem Abschluss der Buchung bestätigt die Kundschaft, diese Bedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren.
Anschliessende Ingenieurleistungen kommen ausschliesslich auf Grundlage einer schriftlichen Honorarofferte zustande, die von der Kundschaft angenommen wird. Vor Ort werden keine Aufträge abgeschlossen.
Die Besprechung und die Begehung dienen der Problemanalyse und der Aufwandschätzung. Auf dieser Grundlage erstellt f-ce eine schriftliche Honorarofferte für die nachfolgende Ingenieurleistung.
Nicht Gegenstand dieser Termine sind:
Aussagen, die während des Termins mündlich getroffen werden, sind unverbindlich und begründen keine Haftung. Verbindlich sind ausschliesslich schriftliche, von f-ce unterzeichnete Unterlagen.
Der Termin ist als Pauschale kalkuliert und dauert rund 60 Minuten. Dauert er kürzer, bleibt der Betrag derselbe.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
Besprechung und Begehung: CHF 99.
Anfahrt bei Vor-Ort-Terminen: zusätzlich, abhängig vom Standort. Der Betrag ergibt sich aus Fahrzeit und Fahrstrecke für Hin- und Rückreise ab Basel und ist für jede Postleitzahl im Voraus berechnet. Er wird vor der Buchung angezeigt.
Wichtig — bitte beachten
Der Betrag von CHF 99 wird bei Erteilung eines Anschlussauftrags vollständig an das Honorar angerechnet.
Die Anfahrt wird nicht angerechnet. Sie deckt den Reiseaufwand und bleibt auch bei Auftragserteilung geschuldet.
Honorare für anschliessende Ingenieurleistungen richten sich nach der schriftlichen Offerte.
Besprechungen und Begehungen sind bei der Buchung im Voraus zu bezahlen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister; es gelten zusätzlich dessen Bedingungen.
Rechnungen für anschliessende Leistungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug.
Wichtig — bitte beachten
Eine Verschiebung ist nicht möglich. Bei Bedarf wird der Termin storniert und ein neuer gebucht; der neue Termin ist ein eigenständiger Vorgang mit eigenständiger Zahlung.
Die Rückerstattung des bezahlten Betrags richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:
| Stornierung vor dem Termin | Rückerstattung |
|---|---|
| mehr als 72 Stunden | 90 % |
| 24 bis 72 Stunden | 70 % |
| weniger als 24 Stunden | 30 % |
| Nichterscheinen | keine |
Die Stornierung erfolgt über den Link in der Buchungsbestätigung oder per Nachricht an f-ce. Die Rückerstattung wird von Hand ausgelöst und erscheint je nach Bank innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen.
Muss f-ce einen Termin absagen, wird der volle Betrag zurückerstattet oder auf Wunsch ein Ersatztermin vereinbart.
Vor-Ort-Termine bietet f-ce in einem definierten Einzugsgebiet an. Für Standorte ausserhalb dieses Gebiets steht die Online-Besprechung zur Verfügung.
Ingenieurleistungen selbst — Berechnung, Nachweis, Unterlagen — erbringt f-ce schweizweit, unabhängig vom Einzugsgebiet für Vor-Ort-Termine.
Die Kundschaft stellt f-ce die für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere vorhandene Pläne, Angaben zum Bestand und Zugang zum Objekt.
f-ce darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Angaben vertrauen und ist nicht verpflichtet, sie eigenständig zu überprüfen, soweit dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
Sind Unterlagen unvollständig oder unzutreffend, kann sich der Aufwand erhöhen. f-ce weist auf einen solchen Mehraufwand vor dessen Ausführung hin.
Die Kundschaft stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt besteht. Ist das nicht der Fall, gilt der Termin als nicht wahrgenommen.
Angegebene Bearbeitungszeiten sind Richtwerte, soweit nicht ausdrücklich eine feste Frist schriftlich vereinbart wurde.
Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung, ausstehende Unterlagen, behördliche Verfahren oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von f-ce zurückgehen, verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
f-ce erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Baukunde, insbesondere nach den Tragwerksnormen SIA 260 bis SIA 267 in der jeweils geltenden Fassung.
Die abgegebenen Unterlagen beziehen sich auf den bei ihrer Erstellung bekannten Sachverhalt. Ändern sich Grundlagen, Nutzung oder Ausführung, verlieren sie ihre Gültigkeit und sind zu überprüfen.
f-ce haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, uneingeschränkt nach Gesetz. Ebenso unbeschränkt haftet f-ce für Personenschäden.
Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, der für die betreffende Leistung in Rechnung gestellt wurde, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von f-ce.
Nicht gehaftet wird für Schäden, die entstehen, weil Unterlagen abweichend von ihrem Zweck, ausserhalb ihres Geltungsbereichs oder ohne die darin genannten Voraussetzungen verwendet werden.
Nicht gehaftet wird ferner für Bauarbeiten, die vor Vorliegen der schriftlichen Unterlagen begonnen oder ausgeführt werden.
Die von f-ce erstellten Berechnungen, Pläne, Modelle und Berichte bleiben ihr geistiges Eigentum.
Die Kundschaft erhält das Recht, sie für das vereinbarte Bauvorhaben zu verwenden. Eine Verwendung für andere Vorhaben, eine Weitergabe an Dritte zu diesem Zweck oder eine Veränderung der Unterlagen bedarf der schriftlichen Zustimmung von f-ce.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.
f-ce betreibt neben f-ce.ch die Plattform structly.ch. Beide gehören derselben Rechtsperson. Daten aus einem Auftrag können deshalb innerhalb von f-ce zwischen den beiden Auftritten verwendet werden, soweit dies der Erbringung der beauftragten Leistung dient — etwa zur Anzeige des Projektstands. Eine Weitergabe an Dritte findet dadurch nicht statt.
f-ce kann diese Bedingungen ändern. Massgebend ist jeweils die Fassung, die bei der Buchung oder Auftragserteilung veröffentlicht war.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Gerichtsstand ist Basel. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere jene zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.